Geschäftsordnung

 

Kirschfestverein Naumburg e.V.
Vorsitzender Jörg Wiedemann
Michaelisstraße 92
06618 Naumburg

 

 Naumburg, 3.12.2001

 Geschäftsordnung des Vorstandes

1. Ziele des Vorstandes

  • Führung des Vereins zur Realisierung der Vereinsziele insbesondere der Entwicklung des Kirschfestes,
  • Planung des Kirschfestes in Bezug auf Inhalt und Ablauforganisation in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung,
  • Stärkung des Vereins zur Verbesserung des Erscheinungsbildes in der Öffentlichkeit, seiner Mitgliederentwicklung und zur Sanierung der Finanzen.

2. Aufgabenverteilung 

Vorsitzender

  • Vertretung des Vereins nach außen, soweit nicht gesondert geregelt, insbesondere gegenüber der Stadtverwaltung, Führung der Vereinssitzungen und Mitgliederversammlungen, Repräsentation des Vereins,
  • Der Vorsitzende ist weisungsberechtigt gegenüber dem Vorstand, soweit nicht durch Beschlüsse Festlegungen getroffen wurden.
  • Der Vorsitzende ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

Stellv. Vorsitzender

  • Öffentlichkeitsarbeit insbesondere zur Spendeneinwerbung, Mitgliederwerbung,
  • Organisation der Zusammenarbeit mit den Zeltbetreibern,
  • Durchsetzung der Rechtsnormen in Verbindung mit der Stadtverwaltung,
  • Vertretung des Vorsitzenden auf Anforderung.

GeschäftsführerIn

  • Jahres- und Monatsarbeitsplanung der Vereinsarbeit, Kontrolle des Arbeitsfortschrittes und Korrektur der Planung, Organisation der Vorstands- und Mitgliederversammlungen nach Termin, Ort und Tagesordnung, Geschäftsverkehr des Vereins, Fördermittelbeschaffung in Verbindung mit der Stadtverwaltung.
  • Erhöhung der Attraktivität des Vereins besonders für junge Interessenten auch durch Organisation eines attraktiven Vereinslebens.

Kassenwart

  • Organisation der Vereinsbuchhaltung nach E/A-Listen, Führung des Kassenbuchs, Nachweis der Kontenbewegungen, Beibringung der Mitgliedsbeiträge (Ausstellung der Bescheide, Kontrolle und Mahnung der Einzahlung) usw.,
  • Jahreshaushaltsplan mit Termin Januar des Planjahres,
  • Verwaltung der Spenden entsprechend dem gewünschten Verwendungszweck des Spenders,
  • Verwaltung und Nachweis der Fördermittel sowie deren Verwendung.

Beisitzer 1 Schriftführer, Stellvertreter des Geschäftsführers,

  • Verwaltung der Mitgliederliste,
  • Unterstützung des Kassenwarts in Bezug auf Beitragswesen,
  • Spendenbeschaffung und Bescheinigungen.
  • Kontrolle der Fördermittelverwendung unter Einhaltung der entspr. Verordnungen und Gesetze.

Beisitzer 2 Arbeitskreis Festplatz und Peter-Pauls-Messe,

  • Vertretung des Vereins bei der Stadtverwaltung,
  • Aufbau und Pflege eines funktionierenden Arbeitskreises für Konzeption, Gestaltung und Mitwirkung bei der Auswahl der Betreiber sowie Realisierung.

Beisitzer 3 Arbeitskreis Festzug

  • Vertretung des Vereins bei der Stadtverwaltung,
  • Aufbau und Pflege eines funktionierenden Arbeitskreises für Konzeption von Inhalt und Darstellung sowie Mitwirkung bei der Realisierung.

Die Organisation des Kirschfestballes ist Sache des ganzen Vorstandes.

Der Vorsitzende kann bei länger währendem Ausfall eines Vorstandsmitgliedes oder für Spezialaufgaben auf Vorschlag ein geeignetes Vereinsmitglied dazu in den Vorstand kooptieren. Die Vorstandsmitglieder sind dem Vorsitzenden und der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. Termin: Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlung.

 

3. Organisation

Termine:

  • Vorstandssitzungen 1. Montag im Monat außer August,
  • Mitgliederversammlungen 1. Montag im Quartalsmittelmonat (Februar, April, Juli, November), Abweichungen sind rechtzeitig (mind. 2 Wochen vorher) bekannt zu geben.

Einladungen:

  • Schriftlich mit TOP durch Geschäftsführerin,
  • Protokoll und Protokollkontrolle durch Beisitzer 1.

Bei Verhinderung zu Vorstandssitzungen wird vorher um Bescheid an GF oder Stellvertreter gebeten. Wenn mehr als 50 % Vorstandsmitglieder verhindert sind, ist die Vorstandsitzung zu verschieben. (V.: GF)

Naumburg, 3. Dez. 2001

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