{"id":29,"date":"2012-12-05T19:34:39","date_gmt":"2012-12-05T17:34:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/?page_id=29"},"modified":"2016-12-11T11:44:41","modified_gmt":"2016-12-11T10:44:41","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-family: Courier New;\">des Kirschfestverein Naumburg e.V.<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"font-family: andale mono,monospace;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-317 size-full\" src=\"https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/cropped-Header_neu.jpg\" width=\"960\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/cropped-Header_neu.jpg 960w, https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/cropped-Header_neu-150x31.jpg 150w, https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/cropped-Header_neu-300x62.jpg 300w, https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/cropped-Header_neu-624x130.jpg 624w\" sizes=\"auto, (max-width: 960px) 100vw, 960px\" \/><br \/>\n<\/span><\/h1>\n<p><b>\u00a0<\/b><strong>\u00a7 1\u00a0Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKirschfestverein Naumburg e.V.\u201c<\/p>\n<p>2. Der Verein hat seinen Sitz in Naumburg a. d. Saale und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Naumburg\/Saale eingetragen.<\/p>\n<p>3. Sein Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2\u00a0Aufgaben und Zweck<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein ist parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell unabh\u00e4ngig und neutral.<\/p>\n<p>2. Der Verein hat sich zur Aufgabe gestellt, das Kirschfest in jeder ihm geeigneten Weise zu f\u00f6rdern und immer mehr zu einem \u00fcber die Grenzen der Stadt hinaus bekannten Heimatfest auszubauen.<\/p>\n<p>3. Der Verein richtet seine Bestrebungen auf die Pflege und Entwicklung des Kirschfestes, die F\u00f6rderung und Wiederbelebung traditioneller Werte und<br \/>\n\u00dcberlieferungen des Kirschfestes, ihrer Erforschung und Popularisierung.<\/p>\n<p>4. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3\u00a0Mitgliedschaft\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>1. Mitglied kann jede\/r vollj\u00e4hrige\/r B\u00fcrger\/in werden, der\/die sich zu den Zielen und Aufgaben des Vereines bekennt und diese mit verwirklichen will.<\/p>\n<p>2. Dem Verein k\u00f6nnen auch Jugendliche von 14 bis 18 Jahren sowie Kinder mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter beitreten. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr den beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen.<\/p>\n<p>3. Mitglieder k\u00f6nnen ferner Interessengruppen oder justische Personen werden, soweit dadurch nicht ein Zusammenschluss entsteht, der auf Erwerbst\u00e4tigkeit gerichtet ist.<\/p>\n<p>4. Die Mitglieder des Vereins erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sen des Vereins weder die gezahlten Beitrage zur\u00fcck, noch haben sie irgendeinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p>5. Die Mitgliedschaft ist nicht vererbbar und auch nicht \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p>6. Die Mitglieder leisten Arbeit in den Arbeitskreisen. Interessierte Nichtmitglieder k\u00f6nnen in den Arbeitskreisen mitwirken.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4\u00a0Erwerb und Mitgliedschaft\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft ist bei Vorstand schriftlich zu beantragen. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Aufnahme.<\/p>\n<p>2. Bestehen bei einem Vorstandsmitglied Bedenken, entscheidet \u00fcber die Aufnahme die n\u00e4chste Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5\u00a0Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserkl\u00e4rung oder Ausschluss.<\/p>\n<p>2. Die schriftliche Austrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand zu richten und tritt am Ende des jeweiligen Jahres in Kraft.<\/p>\n<p>3. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, aus wichtigem Grund und wenn es z.B.<\/p>\n<ul>\n<li>schuldhaft die ihm auf\u2018 Grund der Satzung oder Mitgliedsbeschl\u00fcssen obliegenden Pflichten verletzt;<\/li>\n<li>durch sein Verhalten schuldhaft dem Ansehen oder den Interessen des Vereins in grober Weise schadet oder sich schuldhaft gewissenlos gegen\u00fcber anderen Mitgliedern des Vereins verh\u00e4lt;<\/li>\n<li>mehr als 12 Monate mit der Beitragszahlung im R\u00fcckstand ist bzw. schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von 2 Monaten seinen Verpflichtungen nachkommt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>4. \u00dcber den Ausschluss beschlie\u00dft auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit 2\/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Das auszuschlie\u00dfende Mitglied ist dazu 2 Wochen vorher schriftlich einzuladen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6\u00a0Finanzen\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein erhebt einen einmaligen Beitrittsbetrag und Jahresbeitrag, \u00fcber deren H\u00f6he und F\u00e4lligkeit die Mitgliederversammlung entscheidet. Der Jahresbeitrag ist f\u00e4llig bis zum 31.01.des lfd. Jahres.<\/p>\n<p>2. Der Verein ist berechtigt, F\u00f6rderungsbeitr\u00e4ge entgegenzunehmen. \u00dcber deren satzungsm\u00e4\u00dfige Verwendung entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>3. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nicht f\u00fcr Zwecke verwendet werden, die den Interessen und der Satzung des Vereins fremd sind. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden; die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>5. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gens des Vereins an die Stadt Naumburg zur F\u00f6rderung des Kirschfestes.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7\u00a0Rechte und Pflichten\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>1. Jedes Mitglied ist verpflichtet diese Satzung einzuhalten, die Beschl\u00fcsse des Vereins anzuerkennen und an deren Erf\u00fcllung mitzuwirken.<\/p>\n<p>2. Jedes Mitglied hat Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und kann in Funktionen des Vereins gew\u00e4hlt werden, sofern es seine Vereinspflichten erf\u00fcllt hat (z.B. Beitragszahlung).<\/p>\n<p>3. Die Aus\u00fcbung von Funktionen innerhalb des Vereins ist nicht mit finanziellen Zuwendungen verbunden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8\u00a0Organe des Vereins<\/strong><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind die Mitgliedversammlung, der Vorstand und die Revisionskommission.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9\u00a0Mitgliederversammlung<\/strong><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr als Jahreshauptversammlung oder wenn es die Belange des Vereins erfordern, einzuberufen. Sie ist ferner unverz\u00fcglich einzuberufen, wenn 20\u00a0% der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde beim Vorstand beantragen.<\/p>\n<p>2. Die Einberufung erfolgt schriftlich oder durch Ver\u00f6ffentlichung im Naumburger Tageblatt unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen. Fristbeginn bei schriftlicher Einladung ist der Tag der Postaufgabe.<\/p>\n<p>Der Bekanntgabe der Tagesordnung bedarf es nur bei Vorstandswahlen, Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung, seinem Stellvertreter oder bei dessen Verhinderung einem von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlender Versammlungsleiter.<\/p>\n<p>3. Die Mitgliederversammlung hat zun\u00e4chst das Statut zu beschlie\u00dfen und ist in der Folgezeit f\u00fcr folgende Hauptaufgaben zust\u00e4ndig:<\/p>\n<p>a. Festlegung bzw. \u00c4nderung der Tagesordnung;<\/p>\n<p>b. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung;<\/p>\n<p>c. Entgegennahme und Er\u00f6rterung des Rechenschaftsberichtes des Vorsitzenden des Vorstandes und Vorlage eines Arbeitsprogramms des Vereins;<\/p>\n<p>d. Entgegennahme und Er\u00f6rterung des Kassenberichtes des Kassenwartes und des Pr\u00fcfungsberichtes;<\/p>\n<p>e. Entlastung des Vorstandes;<\/p>\n<p>f. Wahl und Abberufung des Vorstandes;<\/p>\n<p>g. Bestellung von zwei Revisoren f\u00fcr die Zeit bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung);<\/p>\n<p>h. \u00c4nderung der Satzung und Aufl\u00f6sung des Vereins;<\/p>\n<p>i. Ausschluss von Mitgliedern bzw. Aufnahme in den Fallen des \u00a7 4 Abs.\u00a02<\/p>\n<p>4. \u00dcber die Art der Abstimmung entscheidet jeweils die Mitgliederversammlung. Die Abstimmung muss geheim erfolgen, wenn mindestens 10% der anwesenden Mitglieder dies verlangen.<\/p>\n<p>5. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erscheinenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig, falls sie nicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit f\u00fcr beschlussunf\u00e4hig erkl\u00e4rt wird.<\/p>\n<p>6. Beschl\u00fcsse werden grunds\u00e4tzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Beschl\u00fcsse zu Satzungs\u00e4nderungen und zur Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer 3\/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>7. Interessierte G\u00e4ste k\u00f6nnen an der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht teilnehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10\u00a0Der Vorstand\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:<\/p>\n<ul>\n<li>dem\/der Vorsitzenden,<\/li>\n<li>dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden,<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der erweiterte Vorstand kann bestehen aus:<\/p>\n<ul>\n<li>dem\/der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in,<\/li>\n<li>dem\/der Kassenwart\/in<\/li>\n<li>und drei Beisitzer\/innen, denen bestimmte Aufgaben zugewiesen werden (Schriftf\u00fchrer, Arbeitskreissprecher u.\u00e4.).<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2. Der Vorstand wird auf die Dauer von f\u00fcnf Jahren von der Mitgliederversammlung einzeln in geheimer Wahl mit absoluter Mehrheit gew\u00e4hlt. Der Vorstand bleibt jedoch solange im Amt. bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes oder einzelner Vorstandsmitglieder ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p>3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die ein neues Vorstandsmitglied zu w\u00e4hlen hat. Scheidet ein Mitglied des erweiterten Vorstandes aus, so beruft der Vorstand ein geeignetes Vereinsmitglied.<\/p>\n<p>4. Der Vorstand ist verpflichtet, in alle im Namen des Vereins abzuschlie\u00dfenden Vertr\u00e4ge die Bestimmung aufzunehmen, dass die Vereinsmitglieder nur mit dem Vereinsverm\u00f6gen haften.<\/p>\n<p>5. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes wird durch eine Gesch\u00e4ftsordnung geregelt, die vom gesamten Vorstand zu best\u00e4tigen ist.<\/p>\n<p>6. Im Auftrag des Vereins durchgef\u00fchrte und mit finanziellen Aufwendungen verbundene T\u00e4tigkeit werden aus den vorhandenen Mitteln verg\u00fctet und zwar entsprechend den gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p>7. Der Verein wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden und ein weiteres<\/p>\n<p>Vorstandsmitglied vertreten. Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden vertritt der stellvertretende Vorsitzende.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11\u00a0Revisionen<\/strong><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt auf die Dauer von f\u00fcnf Jahren &#8211; vom Tag der Wahl an gerechnet &#8211; zwei Kassenpr\u00fcfer\/innen; sie bleiben bis zur Neuwahl der Kassenpr\u00fcfer\/innen im Amt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12\u00a0Niederschriften und Beschl\u00fcsse<\/strong><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>1. Die Beschl\u00fcsse von Vorstandssitzungen sind zu protokollieren und durch die Unterschriften eines Vorstandsmitgliedes sowie des jeweiligen Protokollanten zu beurkunden.<\/p>\n<p>2. \u00dcber jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, die allen Mitgliedern bekannt gegeben wird. Sie hat folgende Feststellung zu enthalten:<\/p>\n<p>a. Ort und Zeit der Versammlung<\/p>\n<p>b. die Person des Versammlungsleiters,<\/p>\n<p>c. die Zahl der erschienenen Mitglieder,<\/p>\n<p>d. die Tagesordnung und<\/p>\n<p>e. die Antr\u00e4ge sowie die Art der Abstimmung und die Beschl\u00fcsse.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13\u00a0Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins und die Verwendung seines Verm\u00f6gens bed\u00fcrfen des Beschlusses der Mitgliederversammlung. Die Beschlussf\u00e4higkeit ist gegeben, wenn 75 % der Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>2. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, hat der Vorstand die Aufl\u00f6sung vorzunehmen und die jeweils notwendigen Ma\u00dfnahmen zu treffen.<\/p>\n<p>3. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Stadtverwaltung Naumburg, die das Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke im Sinne des \u00a72 dieser Satzung zu verwenden hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>des Kirschfestverein Naumburg e.V. \u00a0\u00a7 1\u00a0Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKirschfestverein Naumburg e.V.\u201c 2. Der Verein hat seinen Sitz in Naumburg a. d. Saale und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Naumburg\/Saale eingetragen. 3. Sein Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. &nbsp; \u00a7 2\u00a0Aufgaben und Zweck 1.\u2026<\/p>\n<p> <a class=\"continue-reading-link\" href=\"https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/satzung\/\"><span>mehr&#8230;<\/span><i class=\"crycon-right-dir\"><\/i><\/a> <\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-29","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/29","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=29"}],"version-history":[{"count":28,"href":"https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/29\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1219,"href":"https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/29\/revisions\/1219"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kirschfestverein.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=29"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}